Eine Treuhandstiftung - auch unselbstständige Stiftung genannt – wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder errichtet. Der Stiftungszweck und die übrigen grundlegenden Festlegungen werden in einer Satzung niedergelegt, die Bestandteil des Vertrages mit dem Treuhänder ist. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet.
Folgende unselbstständige Stiftungen werden von der Stiftung Polytechnische Gesellschaft treuhänderisch verwaltet:
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Stiftung Polytechnische Gesellschaft Frankfurt am Main