Frankfurter Miteinanderfonds

Vergaberichtlinien

1. Grundvoraussetzungen

  • Projektort: Das Projekt muss in Frankfurt am Main stattfinden.
  • Öffentlichkeit: Es muss öffentlich zugänglich sein und dem Gemeinwohl dienen.
  • Umsetzungszeitraum: Die Umsetzung muss innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung erfolgen.
  • Förderhöhe: Maximal 500 Euro pro Projekt.
  • Mindestalter: Antragstellerinnen oder Antragsteller müssen mindestens 16 Jahre alt sein

 

2. Zielgruppen

  • Privatpersonen
  • Nachbarschaftsinitiativen, auch ohne Vereinsstatus
  • Gemeinnützige Organisationen, Vereine und Initiativen

 

3. Förderfähige Projektformate

Gefördert werden kleine lokale Aktionen, z. B.:

  • Nachbarschaftsfeste, Begegnungsveranstaltungen
  • Umweltbildungsaktionen, Müllsammelaktionen mit pädagogischem Anteil
  • Bildungsworkshops, Lesungen, Straßenmusik
  • Maßnahmen zur kulturellen Teilhabe und Inklusion (z. B. barrierefreie Veranstaltungen)
  • Kunstprojekte im öffentlichen Raum

 

4. Inhaltliche Förderkriterien

Das Projekt muss mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen:

  • Lokales Engagement stärken – Wirksame Projekte im Quartier
  • Bildung & Teilhabe ermöglichen – Zugang zu Bildung und Austausch
  • Bürgerschaftliches Engagement fördern – Eigeninitiative, Verantwortungsübernahme
  • Gesellschaftlicher Zusammenhalt – „Wir-Gefühl“ stärken, Vielfalt leben
  • Demokratie fördern – Politische Bildung, Beteiligung ermöglichen
  • Diskurskultur beleben – Respektvoller Austausch, Perspektivwechsel
  • Kreativität fördern – Unkonventionelle, ideenreiche Ansätze

 

5. Ausschlusskriterien

Nicht förderfähig sind:

  • Projekte außerhalb Frankfurts
  • Kommerzielle oder rein private Projekte (z. B. Geburtstagsfeier)
  • Projekte mit diskriminierendem Inhalt
  • Projekte, die der demokratischen Grundordnung widersprechen
  • Projekte, die bereits vollständig anderweitig finanziert sind

Förderfähige Ausgaben im Miteinanderfonds

Gefördert werden projektbezogene Sachkosten wie Materialien, kleine Technikleihen, Druckkosten, Raummieten, Honorare für externe Referentinnen und Referenten oder Künstlerinnen und Künstler sowie einfache Verpflegung zur Ermöglichung von Begegnung. Die Förderung dient ausschließlich dem gemeinnützigen, öffentlichen Zweck des Projekts.

 

1. Sachkosten / Materialien

  • Materialien zur Umsetzung der Aktion oder Veranstaltung
  • Bastel-, Bau-, Werk- und Dekorationsmaterialien
  • Technik (z. B. Leihgebühren für Lautsprecher, Mikrofon, Stromkabel)
  • Geschirr, Tische, Sitzgelegenheiten (Leihe oder günstige Anschaffung)
  • Pflanzen, Erde, Gartengeräte (z. B. bei Stadtteilbegrünung)
  • Druckkosten für Flyer, Plakate oder Informationsmaterialien

 

2. Verpflegung in begrenztem Rahmen

Kleine Snacks oder Getränke, wenn sie der Begegnung dienen, z. B.:

  • Kaffee, Wasser, Säfte
  • Kuchenbuffet bei Nachbarschaftstreffen (keine aufwändigen Caterings oder Alkohol)

 

3. Honorare für externe Unterstützung

Kleinsthonorare sind förderfähig, wenn sie direkt projektbezogen und für externe Personen bestimmt sind:

  • Musikerinnen und Musiker oder Künstlerinnen und Künstler für ein Konzert im Park
  • Referentinnen und Referenten für Workshops (z. B. politische Bildung, Umweltbildung)
  • Dolmetscherinnen und Dolmetscher für barrierefreie Veranstaltungen

Begrenzung auf ca. 100–150 € pro Honorarkraft, keine Aufwandsentschädigung für eigene Mitarbeit der Antragstellenden.

 

4. Mietkosten / Raumnutzung

Raummiete (wenn kein kostenloser öffentlicher Raum zur Verfügung steht)

 

5. Transportkosten

Leihwagen, Anhänger, Fahrradanhänger, Transportdienste – wenn projektbezogen

Diese Ausgaben sind nicht förderfähig

  • Personalkosten für Antragsteller: Die Idee des Miteinanderfonds ist es, ehrenamtliches Engagement zu fördern.
  • Aufwändige Bewirtung / Catering / Alkohol: Nur einfache Verpflegung zur Begegnung ist erlaubt.
  • Private Anschaffungen / Eigenbedarf: Nur gemeinwohlorientierte Projektmittel werden gefördert.
  • Reisen außerhalb Frankfurts: Der Fonds unterstützt nur lokale Projekte in Frankfurt.
  • Werbung für Unternehmen / Parteien: Der Fonds ist nicht kommerziell und überparteilich.