Wer wird gefördert?
Es werden alle Ausbildungsberufe aus den Ausbildungssparten Handwerk, Industrie und Handel sowie freie Berufe gefördert, sofern es sich um einen laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) anerkannten Ausbildungsberuf handelt. Besteht die Möglichkeit einer dualen Ausbildung in diesen Ausbildungsberufen, so sind diese vorrangig zu berücksichtigen. Vorausgegangene Ausbildungen oder ein Studium und/oder ein Ausbildungs- bzw. Studienabbruch sind keine Ausschlusskriterien.
Kontaktinformationen und fachliche Leistungen
Nominierende Lehrkräfte bzw. Ausbilderinnen oder Ausbilder geben in Ihrer Empfehlung den Namen und die E-Mail-Adresse ihres/ihrer Auszubildenden, sowie den Ausbildungsberuf und -ort bzw. den Namen der Berufsschule an. Darüber hinaus sollten sie anführen, welche fachlichen Leistungen der/des Auszubildenden sie überzeugt haben, in welchen Bereichen sich ihr Kandidat oder ihre Kandidatin besonders hervorhebt und wo sie ein besonderes förderwürdiges Potenzial sehen. Für die Einreichung der Empfehlungen können nominierende Personen unseren Link in der Ausschreibungsmail sowie auf unserer Website https://main-potenzial.de nutzen. Es können maximal drei Empfehlungen pro Ausbildungsbetrieb eingereicht werden. Die Einreichungsfrist für Empfehlungen ist Montag, der 28. April 2025.
Einverständniserklärung zur Datenweitergabe
Nominierende Lehrkräfte bzw. Ausbilderinnen oder Ausbilder führen im Vorfeld mit der/dem Auszubildenden ein Informationsgespräch über das Stipendium und holen deren Einverständnis zur Datenweitergabe ein. Dies ist im Empfehlungsschreiben zu bestätigen.
Weitere Auswahlkriterien:
- Motivation, sich über ein Schuljahr hinweg außerschulisch und außerbetrieblich weiterzuentwickeln
- Bereitschaft, an allen Terminen des Programms in Präsenz teilzunehmen
- Zuverlässigkeit, Verbindlichkeit und Zielstrebigkeit
- Offenheit gegenüber den Programminhalten
- Offen für Engagement zugunsten Dritter
- Teamfähigkeit bzw. die Bereitschaft hierzu
- Interesse, als Vorbild innerhalb der Berufsgruppe und Schulklasse aufzutreten
Alle Auswahlkriterien werden in ihrer Gesamtheit betrachtet. Darüber hinaus wird auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frankfurter Berufsschulen und Ausbildungsberufen sowie auf eine gleichmäßige Geschlechterverteilung geachtet.
Ausschlusskriterien:
- Keine Förderung von grundständigen, ausbildungsintegrierten Erststudien (duales Studium)
- Keine Bewerbung nur auf Bildungspauschale
Zweistufiger Auswahlprozess
Von Februar bis Mai eines jeden Jahres erfolgt die Ausschreibung an allen Frankfurter Berufsschulen sowie in der Industrie- und Handelskammer Frankfurt und der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main. Lehrkräfte, Ausbilderinnen oder Ausbilder sprechen gezielt Auszubildende an, die die aufgelisteten Kriterien erfüllen und reichen bei Interesse der Auszubildenden ihre Empfehlungen über den Link in der Ausschreibungsmail oder über die Programm-Website ein. Die Einreichungsfrist für Empfehlungen ist Montag, der 28. April 2025. Die vorgeschlagenen Auszubildenden werden daraufhin von der Stiftung Polytechnische Gesellschaft kontaktiert und gebeten, ihre Bewerbungsunterlagen über das Bewerbungsportal auf der Website einzureichen. Pro Ausbildungsbetrieb können maximal drei Empfehlungen eingereicht werden. Bewerbungsschluss für Auszubildende ist der 15. Mai.
Einzureichende Bewerbungsunterlagen:
- Aktueller, tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsvideo (ca. dreiminütig, mp4- oder avi-Format)
- Freistellung für Seminartage, die in der Arbeits- oder Schulzeit liegen
Interessierte Auszubildende, die nicht durch den Betrieb oder die Schule benannt werden, können außerdem ihren Ausbilder oder ihre Ausbilderin bzw. ihre Lehrkraft ansprechen und um eine Empfehlung für das Programm bitten. Eine direkte Bewerbung auf das Stipendium ohne Empfehlung ist nicht möglich. Im Anschluss beginnt der zweistufige Auswahlprozess.
Schritt 1: Die Bewerbungen werden von der Stiftung gesichtet und auf Vollständigkeit sowie auf Erfüllung der formalen Kriterien geprüft. Alle Bewerbungen der Kandidatinnen und Kandidaten, die diese Kriterien erfüllen, werden zu einem gegenseitigen Kennenlernen in die Stiftung eingeladen. Dieses Treffen ist Voraussetzung für den zweiten Teil des Auswahlprozesses. Die Teilnahme ist somit verpflichtend, um die Bewerbung aufrechtzuerhalten.
Kennenlernabend: Donnerstag, 5. Juni 2025, 18- 20 Uhr
Im Anschluss daran werden die Bewerbungsunterlagen vertraulich an die Mitglieder der Jury zur Vorbereitung auf die Auswahlsitzung übermittelt.
Schritt 2: Die Jury kommt zur Auswahlsitzung zusammen und bewertet gemäß den vorliegenden Auswahlkriterien die Bewerbungen. Mithilfe eines Vier-Punkte-Systems wird ein Ranking der einzelnen Nominierungen vorgenommen. Die ersten 18 Bewerberinnen/Bewerber werden in das Programm aufgenommen. Bei Rücktritt einer aufgenommenen Person wird automatisch die/der im Ranking nächste Kandidatin/Kandidat nachrücken. Alle nicht aufgenommenen Kandidatinnen und Kandidaten werden darüber ebenfalls informiert.
Bewertung nach Vier-Punkte-System:
1 – sehr gut geeignet
2 – gut geeignet
3 – eher geeignet
4 – nicht geeignet
Jurysitzung: Dienstag, 17. Juni 2025, 14:30 – ca. 17:30 Uhr
Vertraulichkeitserklärung der Jury
Alle Mitglieder der Jury müssen im Vorfeld eine Vertraulichkeitserklärung abgeben. Darin verpflichten sie sich, die Bewerbungen und insbesondere darin enthaltenen personenbezogenen Daten nur zum Zwecke der Auswahl zu nutzen und im Anschluss zu löschen. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Zusage
Nach der Auswahlsitzung erhalten die ins Programm aufgenommenen Kandidatinnen und Kandidaten per E-Mail eine Annahmeerklärung, die sie per Klick bestätigen müssen und digital an die Stiftung zurücksenden. Danach wird ihnen postalisch die Stipendienzusage zugestellt. Mit dieser Zusage beginnt die Förderung zum 1. September eines jeden Jahres.
Finanzielle Unterstützung
Mit der Stipendienzusage erhält jede Stipendiatin bzw. jeder Stipendiat die Zusage über eine finanziellen Förderung in Höhe von 200 €/monatlich. Diese wird zum 15. eines jeden Monats an ein der Stiftung zu diesem Zwecke vorliegendes Bankkonto überwiesen. Die erste Auszahlung erfolgt am 15. September. Sollte die/der Auszubildende vorzeitig aus dem Programm austreten, wird die Zahlung mit sofortiger Wirkung eingestellt.