Nutzungsbedingungen

Mit der Nutzung des WLANs akzeptiere ich folgende Nutzungsbedingungen:

Das WLAN ist ein kostenfreier Internetzugang für die Gäste der Stiftung Polytechnische Gesellschaft Frankfurt am Main (SPTG).

Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Gesetze einzuhalten      

Der Gast verpflichtet sich insbesondere,

  • das WLAN oder andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen
  • keinen Server oder andere Angebote von (EDV-)Diensten am WLAN zu betreiben
  • keine Kettenbriefe, unzulässige Werbesendungen oder sonstige belästigende Nachrichten (Spam) oder Viren zu übertragen.
  • unter Beachtung der Rechte Dritter insbesondere Schutzrechte wie Urheber- und Markenrecht zu nutzen.
  • nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen.
  • keine Inhalte zu übermitteln oder auf solche hinzuweisen, die ehrverletzende oder sonstige rechts- oder sittenwidrige Äußerungen enthalten.
  • Störungen, erkannter Missbrauch oder unerlaubte interne oder externe Zugriffe auf die Rechner unverzüglich der SPTG zu melden.

Der Gast haftet für Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen

Sollte die SPTG durch die rechtswidrige Verwendung des WLANs oder den Besuch kostenpflichtiger Internetseiten Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so hält der Gast sie schad- und klaglos.  Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Der Gast unterstützt die SPTG bei der Abwehr solcher Ansprüche. Diese Haftungsregeln gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

Die SPTG behält sich vor, den WLAN-Zugang ohne Angabe von Gründen zu sperren, sofern der Verdacht besteht, dass der Gast diesen vertragswidrig oder entgegen gesetzlicher Vorgaben verwendet.

Die SPTG ist berechtigt, jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne weitere Information den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das Gäste-WLAN zu sperren.

Gäste sind für ihre Sicherheit selbst verantwortlich

Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts. Für Schäden am Computer des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt die SPTG keine Haftung.

Die Datenübertragung im WLAN ist abhörbar. Für Verschlüsselung muss der Gast selbst sorgen, z.B. durch VPN-Verbindungen. Angriffe aus dem Internet oder Gästenetz kann die SPTG nicht verhindern und prüft insbesondere nicht, ob Schaden verursachende Inhalte (z.B. Viren) übermittelt werden. Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind alle Inhalte, die der Gast über das WLAN nutzt, fremde Inhalte im Sinne des §10 Telemediengesetz. Der Gast ist verpflichtet, die Software seiner Geräte auf dem aktuellsten Stand zu halten, sowie für geeignete Sicherheits-Maßnahmen (Firewall, Virenschutz etc.) zu sorgen. Der Gast haftet für Schäden aus Verletzungen dieser Sicherungspflichten.

Datenschutz – Speicherung personenbezogener Daten

Aufgrund der noch widersprüchlichen Rechtsprechung muss sich die SPTG gegen etwaige Ansprüche verteidigen können und ggf. die Möglichkeit haben, Auskunft zu erteilen.

Der Gast bestätigt, dass er darüber aufgeklärt wurde, dass Daten (IP-, MAC-Adresse, Zeiten, Zugangs-Codes, Ziel-Adressen, genutzte Dienste) in einem Logfile erfasst werden, aus denen ersichtlich ist, wann und wie er das WLAN genutzt hat. Die Daten werden bis zu 90 Tage gespeichert, soweit zur Leistungs-, Fehler-, oder Missbrauchsanalyse nötig, und nicht an Dritte übermittelt. Die SPTG ist berechtigt, Daten des Gastes zu offenbaren, wenn dies von der SPTG als erforderlich erachtet wird, um geltenden Gesetzen, Bestimmungen, Rechtsverfahren oder Anfragen seitens Strafverfolgungsbehörden oder Anspruchsstellern zu entsprechen und/oder die Haftung der SPTG zu reduzieren. Der Gast selbst ist berechtigt, jederzeit die zu seiner Person gespeicherten Daten abzufragen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.