Förderlinie

Psychische Gesundheit

Mit der neuen Förderlinie möchte die Stiftung in der heutigen Zeit der Umbrüche und Krisen die psychische Gesundheit und die Resilienz in Frankfurt stärken. Gemeinnützige Träger können sich mit besonders wirkungsvollen Projekten um eine Förderung bei der Stiftung bewerben.

Vier Hände von Menschen unterschiedlichen Alters halten einander.
Foto: iStock.com/VioletaStoimenova

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"Psychische Gesundheit ist ein Zustand des Wohlbefindens, in dem eine Person ihre Fähigkeiten ausschöpfen, die normalen Lebensbelastungen bewältigen, produktiv arbeiten und einen Beitrag zur Gemeinschaft leisten kann." (WHO, 2019)

Dafür ist in der heutigen Zeit der Umbrüche und Krisen die Stärkung von Anpassungsfähigkeit, Widerstandskraft, Selbstwirksamkeit und sozialer Einbettung in der Frankfurter Stadtgesellschaft notwendig.

Im Rahmen der neuen Förderlinie "Psychische Gesundheit" wird für einen Zeitraum von drei Jahren ein sechsstelliger Betrag für gemeinnützige Projekte in Frankfurt zur Verfügung gestellt, die sich in besonders wirkungsvoller Weise für die psychische Gesundheit in Frankfurt engagieren. Damit möchten wir Frankfurt auf dem Weg zur "Gesunden Stadt" voranbringen.

Auf dem Weg zur »Gesunden Stadt«

Gemeinnützige Träger können sich mit neuen Projektideen um eine Förderung bei der Stiftung bewerben. Auch bereits bestehende und besonders erfolgreiche Projekte, die weiterentwickelt werden sollen, können eingereicht werden. Im Jahr 2023 werden zunächst 120.000 Euro bereitgestellt; der Orientierungs­rahmen für beantragte Projekte liegt zwischen 2.500 und 20.000 Euro pro Jahr.

Dies können z. B. Projekte sein, die einen wichtigen Beitrag leisten zur Umsetzung von gesundheitsfördernden und präventiven Angeboten, zur Aufklärung über psychische Erkrankungen und zum Abbau von Stigmatisierungen, aber auch zur Unterstützung von Betroffenen und ihren Angehörigen sowie zur Förderung ihrer Teilhabe.

Sie möchten einen Förderantrag stellen?

Lesen Sie bitte zunächst unsere Richtlinie für Förderanträge Dritter durch. Die Vorgaben der Förderrichtlinie gelten auch für die Förderlinie "Psychische Gesundheit". Gerne prüfen wir zudem vorab die Antragsfähigkeit Ihres Vorhabens – telefonisch oder formlos per E-Mail an .

Anschließend können Sie den Förderantrag herunterladen, bearbeiten und ihn per E-Mail oder per Post bei uns einreichen. Ihr Antrag muss eine ausführliche Projektbeschreibung inklusive Zielsetzung und erhoffter Wirkung, einen Zeit- und Kostenplan, Informationen zur geplanten Kommunikation sowie den Nachweis der Gemeinnützigkeit umfassen.

Bitte beachten Sie die Aufklärung zur Datenverwendung gemäß Art. 13 DSGVO bei Voranfragen sowie Anträgen auf Förderung.

Download Förderantrag

 

 

15. September 2023

Antragsfrist für die Beschlussfassung Mitte November

20. April 2024

Antragsfrist für die Beschlussfassung Mitte Juni

5. September 2024

Antragsfrist für die Beschlussfassung Mitte November

Zusammen für die »Gesunde Stadt«

Diese Projekte zum Thema "Psychische Gesundheit" haben wir bereits gefördert.

Themenschwerpunkt »Psychische Gesundheit«

Sprechen Sie uns an.

Ihr Team vom Förderbereich steht Ihnen für Fragen und Beratung gerne zur Seite.

Daphne Lipp Bereichsleiterin Fördermanagement 069 - 789 889 - 18
lipp@sptg.de
Lieve Brocke Referentin Förder­management 069 - 789 889 - 43
brocke@sptg.de
Dr. Christina Braun Referentin Fördermanagement
und Bildung
069 - 789 889 - 27
cbraun@sptg.de