Stifterversammlung
Der Stifterversammlung gehören alle Mitglieder der Polytechnischen Gesellschaft e. V. an.
Sie befasst sich einmal jährlich mit folgenden Punkten:
• Bericht des Stiftungsvorstands
• Bericht des Stiftungsrats
• Entlastung des Stiftungsvorstands
• Entlastung des Stiftungsrats
• Wahl der Mitglieder des Stiftungsrats (nach Bedarf)
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Sein Vorsitzender ist der Präsident der Polytechnischen Gesellschaft e. V.
Nach Abstimmung mit dem Stiftungsvorstand legt der Stiftungsrat die Stiftungsstrategie und die Förderschwerpunkte fest. Ebenso überwacht und berät er den Stiftungsvorstand, dessen Mitglieder er zudem beruft oder abberuft.
Vorstand
Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens zwei, höchstens drei Personen. Ihm obliegt unter anderem:
• die Verwaltung des Stiftungsvermögens,
• die Entwicklung der Stiftungsstrategie im Einvernehmen mit dem Stiftungsrat,
• die Konzeption, Evaluierung und Umsetzung von Projekten,
• die Festlegung von Förderrichtlinien.